§ 21 Abs. 4 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Der Verbandsvorsitzende hat die Verbandsversammlung über alle wichtigen, den Verwaltungsverband und seine Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu…
§ 26 Abs. 1 WVGAuskunftspflicht
Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband auf Verlangen Auskunft über solche Tatsachen und Rechtsverhältnisse zu geben, die für die Beurteilung der…
§ 35 Abs. 2 WupperVG NRWGesetz über den Wupperverband
Die Aufsichtsbehörde kann sich im Rahmen der Aufsicht jederzeit, auch durch Beauftragte, über alle Angelegenheiten des Verbandes unterrichten.
§ 52 Abs. 4 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen. Die Vertreter haben das Hauptorgan ihres Verbandsmitglieds im Sinne des § 44 Absatz 1…
§ 35 Abs. 2 LippeVG NRWGesetz über den Lippeverband
Die Aufsichtsbehörde kann sich im Rahmen der Aufsicht jederzeit, auch durch Beauftragte, über alle Angelegenheiten des Verbandes unterrichten.