Art 10 Abs. 5 WWSUVtrVoraussetzungen und Grundsätze
Um die in den Absätzen 1 bis 4 bezeichneten Ziele zu erreichen, vereinbaren die Vertragsparteien nach näherer Maßgabe der in der Anlage I niedergelegten…
Art 1 Abs. 1 WWSUVtrGegenstand des Vertrags
Die Vertragsparteien errichten eine Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.
Art 40 Abs. 1 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Die Verpflichtungen aus dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland…
Erwägungsgrund 5 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Währungsvereinbarung und das Assoziierungsabkommen haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlage der…
Erwägungsgrund 5 32026D2030BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Die Währungsvereinbarung und das Assoziierungsabkommen haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlage der…