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Für die Noten in den verschiedenen Abschnitten der Zahnärztlichen Prüfung werden folgende Notenstufen festgelegt:
„sehr gut“ (1) für eine hervorragende Leistung,
„gut“ (2) für eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt,
„befriedigend“ (3) für eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird,
„ausreichend“ (4) für eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt.
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird, mit der Note „befriedigend“ (3),
Die Note lautet 1.„sehr gut“bei einem Zahlenwert bis 1,50,2.„gut“bei einem Zahlenwert von über 1,50 bis 2,50,3.„befriedigend“bei einem Zahlenwert von über 2,50…
Die Note lautet 1.„sehr gut“bei einem Zahlenwert bis 1,50,2.„gut“bei einem Zahlenwert von über 1,50 bis 2,50,3.„befriedigend“bei einem Zahlenwert von über 2,50…
Die Note lautet 1.„sehr gut“bei einem Zahlenwert bis 1,5,2.„gut“bei einem Zahlenwert von über 1,5 bis 2,5,3.„befriedigend“bei einem Zahlenwert von über 2,5 bis…
Die Note lautet 1.„sehr gut“bei einem Zahlenwert bis 1,5,2.„gut“bei einem Zahlenwert von über 1,5 bis 2,5,3.„befriedigend“bei einem Zahlenwert von über 2,5 bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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