§ 63 Abs. 2 ZApprOMündlich-praktischer Teil
Der mündlich-praktische Teil besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungselement.
§ 59 Abs. 1 ZApprOArt der Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung besteht aus einem mündlich-praktischen Teil und einem schriftlichen Teil.
§ 29 Abs. 1 ZApprOArt der Prüfung
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist eine mündliche Prüfung.
§ 65 Abs. 1 ZApprOMündliches Prüfungselement
Im mündlichen Prüfungselement wird der oder die Studierende in jedem Fach und in der Fächergruppe Zahnerhaltung des mündlich-praktischen Teils des Dritten…