§ 15 Abs. 1 WStGWehrstrafgesetz
Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist,…
§ 24 Abs. 3 Nr. 1 ZDGDauer des Zivildienstes
schuldhafter Abwesenheit vom Zivildienst,
§ 44 Abs. 2 ZDGZeitpunkt der Beendigung des Zivildienstes
Hält sich ein Dienstleistender an dem Tag, an dem er zu entlassen wäre, nicht bei seiner Dienststelle auf, ohne dazu die ausdrückliche Erlaubnis zu besitzen…
§ 16 Abs. 1 WStGWehrstrafgesetz
Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines…
§ 9 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Bleibt der Beamte, Richter oder Soldat ohne Genehmigung schuldhaft dem Dienst fern, so verliert er für die Zeit des Fernbleibens seine Bezüge. Dies gilt auch…