§ 22 Abs. 3 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
1Das Disziplinarverfahren kann auch ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren…
§ 22 Abs. 3 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Das Disziplinarverfahren kann auch ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren…
§ 22 Abs. 2 LDG NRWDisziplinargesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Das Disziplinarverfahren kann ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren Beurteilung für…
§ 22 Abs. 3 BDGBundesdisziplinargesetz
Das Disziplinarverfahren kann auch ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren…
§ 86 Abs. 3 WDOWehrdisziplinarordnung
Das gerichtliche Disziplinarverfahren kann ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren…