§ 2 Abs. 5 Nr. 1 KDVGGesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen
einen Antrag auf vorgezogene Ableistung des Zivildienstes, dem seine gesetzliche Vertreterin oder sein gesetzlicher Vertreter zugestimmt hat, oder
§ 11 Abs. 6 ZDGZurückstellung vom Zivildienst
Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag auch zurückgestellt werden, wenn er für die Erhaltung und Fortführung des elterlichen…
§ 1 Nr. 2 ZDPersAVVerordnung über die Führung der Personalakten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
der Wehrpflichtigen, der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie der Reservistinnen und der Reservisten, die einen…
§ 79 Nr. 3 ZDGVorschriften für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
Wehrpflichtige, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben, können zum Zivildienst einberufen werden, bevor über den Anerkennungsantrag…
§ 48 Abs. 2 Nr. 2 WPflGWehrpflichtgesetz
ein Wehrpflichtiger, der seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hat, kann zum Zivildienst einberufen werden, bevor über den Antrag entschieden…