§ 98 Abs. 1 Nr. 2 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
am 30. Juni 2011 eine den Dienstleistungspflichten nach dem Vierten Abschnitt entsprechende Pflicht zur Wehrdienstleistung bestanden hat; Buchstabe b gilt nicht…
§ 7 Abs. 2 WPflGWehrpflichtgesetz
Wehrpflichtige, die auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet haben oder denen die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern,…
§ 14 Abs. 4 ZDGZivilschutz oder Katastrophenschutz
Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer vier Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten; das…
§ 14a Abs. 3 ZDGEntwicklungsdienst
Haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer Entwicklungsdienst von der in Absatz 1 genannten Mindestdauer geleistet, so erlischt ihre Pflicht, Zivildienst zu…
§ 101 Abs. 1 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Auf Soldaten, die am 31. Dezember 2025 freiwilligen Wehrdienst nach § 58b in der bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung leisten, ist § 58b in…