§ 40 WTG NRWWohn- und Teilhabegesetz
Für Gasteinrichtungen bestellt die zuständige Behörde eine Vertrauensperson. In Einrichtungen, die von rechtsfähigen Religionsgemeinschaften betrieben werden,…
§ 14 Abs. 1 ZDVGGrundsätze für die Zusammenarbeit
Der Vertrauensmann soll zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Dienstleistenden sowie zur Erhaltung des Vertrauens innerhalb der…
§ 22 Abs. 5 WTG DVO NRWVerordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes
Die Vertrauensperson hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Beirat. Die Leistungsanbieterin oder der Leistungsanbieter hat der Vertrauensperson zur…
§ 3 Abs. 1 ZDVGBeteiligung des Betriebs- oder Personalrats
Der Vertrauensmann kann an Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats der Dienststelle beratend teilnehmen, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die auch die…
§ 22 Abs. 7 WTG NRWWohn- und Teilhabegesetz
Kann ein Beirat nicht gebildet werden, werden seine Aufgaben durch ein Vertretungsgremium aus Angehörigen oder Vertreterinnen und Vertretern wahrgenommen. Gibt…