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Zur Erprobung eines registergestützten Zensusverfahrens werden Testerhebungen, Untersuchungen von Registern und statistisch-methodische Untersuchungen als Bundesstatistik durchgeführt.
Die Testerhebungen umfassen
eine Stichprobenerhebung bei allen Meldebehörden,
Stichprobenerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden und bei Personen in ausgewählten Gebäuden,
eine postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe in ausgewählten Gemeinden,
eine Stichprobenerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit.
Erhebungseinheiten sind Personen, Haushalte, Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.