ZertVerwV — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende FassungAnlage 2 ZertVerwV(zu § 6 Absatz 2 Satz 1) Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des WohnungseigentumsgesetzesVerordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz Anlage 1(Fundstelle: BGBl. I 2021, 5186) (Name, Vorname)geboren aminwohnhaft inhat amvor der Industrie- und Handelskammer …die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.(Stempel/Siegel)(Ort und Datum)(Unterschrift) Anlage 1