§ 27 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c BKrFQGGesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
das Verwaltungsverfahren;
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 FZulGGesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
eine oder mehrere Stellen zu bestimmen, zu beauftragen und soweit erforderlich zu beleihen,
§ 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. f AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Bundesagentur für Arbeit,
§ 31 Nr. 6 Buchst. c ÜAnlGGesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
Regeln zu ermitteln, wie die Anforderungen, die in diesem Gesetz sowie in Rechtsverordnung nach Satz 1 gestellt werden, erfüllt werden können;
§ 13 Nr. 2 Buchst. f MZG 2005Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte
Bildung,