§ 49 Abs. 1 ZKGAnordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
Verweigert ein Verpflichteter dem Berechtigten den Abschluss eines Basiskontovertrags oder die Eröffnung eines Basiskontos, ordnet die Bundesanstalt gegenüber…
§ 44 ZKGOrdentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
Für die ordentliche Kündigung des Basiskontovertrags durch den Kontoinhaber gilt § 675h Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das kontoführende Institut ist…
Art. 19 Abs. 4 32014L0092RICHTLINIE 2014/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Kreditinstitut bei Kündigung des Vertrags über die Führung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen aus…
Art. 16 Abs. 6 32014L0092RICHTLINIE 2014/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten dürfen weitere eng begrenzte und konkrete Fälle festlegen, in denen Kreditinstitute den Antrag auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden…