Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.
Die Klageschrift ist unverzüglich zuzustellen.
Der Antrag kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift).
Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. § 129a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt…
Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.