§ 81 Abs. 6 ZFdGGesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
Zeugenschutzmaßnahmen dürfen auch nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens, in dem die Aussage erfolgt ist, fortgeführt werden. Für den Fall, dass…
Art. 14 Abs. 2 32013R0606VERORDNUNG (EU) Nr. 606/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
Nach Vorlage der gemäß Absatz 1 ausgestellten Bescheinigung durch die geschützte oder die gefährdende Person setzt die zuständige Behörde des ersuchten…
§ 11 Abs. 2 G 10Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. Die Beendigung…
§ 100e Abs. 5 StPOStrafprozeßordnung
Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden. Das anordnende…
§ 2 Abs. 5 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Die Anordnung ist aufzuheben, wenn der Schutzbereich für die Zwecke des § 1 nicht mehr benötigt wird. Die Aufhebung ist den Beteiligten bekanntzugeben.