§ 7 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Bei den Maßnahmen, die nach diesem Gesetz zulässig sind, muß die Unterhaltung und der Betrieb der Verkehrs-, Nachrichten- und Versorgungsanlagen sowie der…
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SchBerGGesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
bauliche und andere Anlagen errichtet, unterhalten oder beseitigt werden,
§ 3 Abs. 3 Nr. 1 WasSchGBettingenV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die in der Gemeinde Schmelz gelegenen Wassergewinnungsanlagen (Wasserschutzgebietsverordnung Hüttersdorf/Bettingen) Vom 5. Januar 1990
die für die Zonen III und II genannten Einrichtungen, Handlungen und Vorgänge,
§ 66 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UVPGGesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Vorsorge gegen die Beeinträchtigung der Schutzgüter, insbesondere durch bauliche, betriebliche oder organisatorische Maßnahmen entsprechend dem Stand der…
§ 3 Abs. 1 Nr. 11 WasSchutzHKlammV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets im Stadtteil Bübingen der Landeshauptstadt Saarbrücken und in der Gemeinde Kleinblittersdorf (Wasserschutzgebietsverordnung „Hahnenklamm“) Vom 21. Januar 2003
Die Anlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben;