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Es werden die folgenden Identifizierungsdaten der beschuldigten Person gespeichert:
der Geburtsname,
der Familienname,
die Vornamen,
das Geburtsdatum,
der Geburtsort und der Geburtsstaat,
das Geschlecht,
die Staatsangehörigkeiten,
die letzte bekannte Anschrift und, sofern sich die beschuldigte Person in Haft befindet oder eine sonstige freiheitsentziehende Maßnahme gegen sie vollzogen wird, die Anschrift der Justizvollzugsanstalt mit Gefangenenbuchnummer oder die Anschrift der Anstalt, in der die sonstige freiheitsentziehende Maßnahme vollzogen wird,
besondere körperliche Merkmale und Kennzeichen (zum Beispiel Muttermale, Narben, Tätowierungen), soweit zur Identifizierung erforderlich,
etwaige abweichende Angaben zu den Daten nach den Nummern 1 bis 7 (zum Beispiel frühere, Alias- oder sonst vom Familiennamen abweichende Namen).
Es werden die folgenden Daten zur Straftat gespeichert: Die Angaben nach Satz 1 Nr. 3 und 4 können unter Verwendung eines Straftatenschlüssels erfolgen.
die Zeiten oder der Zeitraum der Tat,
die Orte der Tat,
die verletzten Gesetze,
die nähere Bezeichnung der Straftat (zum Beispiel Handtaschenraub, Straßenraub),
die Höhe etwaiger durch die Tat verursachter Schäden in Euro,
die Angabe, dass es Mitbeschuldigte gibt.
Es werden die folgenden Daten zum Verfahrensstand gespeichert:
das Datum der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die mitteilende Stelle,
das Datum der Anklage und das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll,
das Datum des Antrags auf Durchführung eines besonderen Verfahrens nach dem Sechsten Buch der Strafprozessordnung und die Art des Verfahrens,
das Datum des Antrags auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren nach § 76 des Jugendgerichtsgesetzes,
das Datum der Aussetzung oder vorläufigen oder endgültigen Einstellung des Verfahrens und die angewandte Vorschrift,
das Datum des Freispruchs oder der Verurteilung,
das Datum und die Art einer sonstigen staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Verfahrenserledigung.
Andere als die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Daten werden in dem Register nicht gespeichert.
Im Fall der Ablehnung oder Rücknahme des Antrags werden der Name des Antragstellers, das Datum des Antrags sowie die Angaben des Antragstellers nach § 3 Absatz…
Art, Anzahl, Nummer und aktueller Status, der erteilten einschließlich der entsprechenden Angaben zu Abschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Kopien sowie…
im Fall der Sicherstellung das Datum der Sicherstellung und die verwahrende Behörde.
zu den jeweiligen Daten nach den Nummern 1 und 2 die Angabe der Behörde, die über die Erkenntnisse verfügt, sowie das zugehörige Aktenzeichen oder sonstige…
zu den jeweiligen Daten nach den Nummern 1 und 2 die Angabe der Behörde, die über die Erkenntnisse verfügt, sowie das zugehörige Aktenzeichen oder sonstige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.