§ 141 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Für die Revision gelten die Vorschriften über die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Abschnitt nichts anderes ergibt. Die §§ 87a, 130a und 130b…
§ 555 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung
Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die…
§ 165 SGGSozialgerichtsgesetz
Für die Revision gelten die Vorschriften über die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt. § 153 Abs. 2 und 4 sowie §…
§ 201 Abs. 2 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten im ersten Rechtszug sind entsprechend anzuwenden. Eine Entscheidung durch den…
§ 6 Abs. 2 UKlaGGesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Gegen die Urteile der Oberlandesgerichte findet die Revision wie gegen Berufungsurteile der Oberlandesgerichte statt.