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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Verordnung über beamtenrechtliche und disziplinarrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums vom 17. April 1994 (GV. NRW. S. 198), die zuletzt durch Verordnung vom 9. November 2013 (GV. NRW. S. 629) geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft. Die Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Mit Inkrafttreten der Verordnung tritt die Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten dienstvorgesetzten Stellen im…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsverordnung Vergabekammern NRW vom 2. Dezember 2014 (GV. NRW S. 872), die…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung des Ministeriums für Verkehr…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zuständigkeitsverordnung Nachprüfungsverfahren vom 23. Februar 1999 (GV. NRW. S. 46),…
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Stiftungsgesetz für das Land…
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Kinder, Familie,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.