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Die Entschädigungsbehörden sind im Entschädigungsverfahren zur Abnahme von Versicherungen an Eides Statt befugt.
Für die Abnahme der nach § 15 Absatz 7 Satz 2, § 17 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1, § 17a Absatz 4 und § 32 Absatz 3 Nummer 2 abzugebenden Versicherung an…
Für die nach §§ 16 Absatz 7 Satz 2, 18 Absatz 5 Satz 1, 18 Absatz 6 Satz 1 und § 34 Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 abzugebende Versicherung an Eides statt ist die…
Ist nach den vorstehenden Vorschriften keine Zuständigkeit gegeben, so sind die Entschädigungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.
Das Landesamt für Soziales ist im Entschädigungsverfahren zur Abnahme von Versicherungen an Eides statt befugt.
Die Behörde darf bei der Ermittlung des Sachverhalts eine Versicherung an Eides statt nur verlangen und abnehmen, wenn die Abnahme der Versicherung über den…
Entschädigungsbehörde ist ferner die Bezirksregierung Düsseldorf.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.