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Die der Landesregierung in § 15 Absatz 3, § 17 Absatz 4 und 5, § 28b Absatz 1, § 32 und § 35 Absatz 3 Satz 3 IfSG eingeräumten Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung werden auf das für Gesundheit zuständige Ministerium übertragen.
Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer…
Die der Landesregierung nach §§ 14 Abs. 4 Satz 2, 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 2, 20 Abs. 1 Satz 1, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2, 34 Abs. 2 Satz…
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen über
Auf das Ministerium übertragen werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
Die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gemäß § 90 Abs. 2, § 91 Abs. 2, § 92 Satz 2 und 3 und § 93 Abs. 1 Satz 2 SGB IV werden auf das für den…
Die Befugnis der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Absatz 4 FoVG wird auf das für Forsten zuständige Ministerium übertragen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.