Verordnung zur Bestimmung der Einzelheiten der Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren, von Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung im Rahmen von Identitätsfeststellungsverfahren und Sicherheitsanfragen sowie zur Bestimmung der Gefangenen- und Personengruppen, für die regelmäßig von einer Sicherheitsanfrage abzusehen ist
Nordrhein-Westfalen