EuGH — C-8/54
DER GERICHTSHOF, unter Mitwirkung von Herrn M. Pilotti, Präsident, den Herren L.Delvaux und A. van Kleffens, Kammerpräsidenten, den Herren P. J. S. Serrarens, O. Riese, J. Rueff, Ch. L. Hammes, Richter, Generalanwalt: Herr K. Roemer, Kanzler: Herr A. Van Houtte, folgenden BESCHLUSS: Der Beitritt der luxemburgischen Regierung wird zugelassen. Die Prüfung der in der Beitrittserklärung vorgebrachten Verteidigungsmittel und Ausführungen sowie ihrer Zulässigkeit wird der Entscheidung zur Hauptsache vorbehalten. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.