EuGH — 43/59 R
hat der Präsident des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften wie folgt entschieden: 1.Die Anträge werden abgewiesen.2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
hat der Präsident des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften wie folgt entschieden: 1.Die Anträge werden abgewiesen.2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
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