Entscheidung1.Leidet die Verfügung an formalen Mängeln im weitesten Sinne des Wortes, insbesondere an Mängeln, die das Verfahren und die Zuständigkeit betreffen?
EuGH — 15/60
1.Leidet die Verfügung an formalen Mängeln im weitesten Sinne des Wortes, insbesondere an Mängeln, die das Verfahren und die Zuständigkeit betreffen? vom 1961-03-09