EuGH — 103/63
Auf Grund der Prozeßakten,nach Anhörung des Berichts des Berichterstatters,nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien,nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts,auf Grund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,auf Grund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere ihres Artikels 69,hat DER GERICHTSHOF unter Abweisung aller gegenteiligen oder weitergehenden Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Hauptsache ist erledigt.2.Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.