EuGH, Zweite Kammer — 27/63
Aus diesen Gründen und nach Artikel 95 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofeshat DIE ZWEITE KAMMER DES GERICHTSHOFES unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten Ch. L. Hammes, der Richter R. Rossi und R. Lecourt, Generalanwalt: K. Roemer, Kanzler: A. Van Houtte, beschlossen: Die Rechtssache wird dem Gerichtshof vorgelegt.