EuGH, Erste Kammer — 76/63
Aufgrund der Artikel 43, 69 § 4, 70, 78, 95 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften,nach Anhörung des Berichtes des Berichterstatters,nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwaltserläßt DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Trabucchi, der Richter L. Delvaux und W. Strauß (Berichterstatter), Generalanwalt: K. Roemer, in Vertretung des abwesenden Generalanwalts Lagrange, Kanzler: A. Van Houtte, folgenden BESCHLUSS: 1.Die Rechtssache 76/63 wird von den verbundenen Rechtssachen 19 und 65/63 getrennt.2.Die Rechtssache 76/63 ist im Register zu streichen.3.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.