EuGH — C-3/64
Aufgrund der Prozeßakten,nach Anhörung des Berichtes des Berichterstatters,nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien,nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts,aufgrund der Artikel 2, 3, 4, 5, 14, 15, 33, 47, 00, 03, 04, 05, 80, 86, 95 und 96 des Vertrages über die Gründung der EGKS,aufgrund des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der EGKS,aufgrund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften,aufgrund der Entscheidungen der Hohen Behörde Nrn. 30/53, 31/53, 32/53, 1/54, 2/54, 37/54, 32/56, 33/58, 19/63, 20/63 und 21/63hat DER GERICHTSHOF unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.2.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.