EuGH — 14/64
Auf Grund der Prozeßakten,nach Anhörung des Berichts des Berichterstatters,nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien,nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts,auf Grund von Artikel 33 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,auf Grund des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,auf Grund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere ihrer Artikel 38 und 69hat DER GERICHTSHOF unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Zwischenstreits.