EuGH — C-48/64
Aufgrund der Prozeßakten,nach Anhörung des Berichtes des Berichterstatters,nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien,nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts,aufgrund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,aufgrund des Statuts der Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere seiner Artikel 5, 91, 102 und seines Anhangs I,auf Grund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere ihrer Artikel 69 und 70,hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage 48/64 wird als unzulässig abgewiesen;2.die Klage 1/65 wird als unbegründet abgewiesen;3.der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Auslagen der Beklagten.