EuGH — 6/64
Auf Grund des EWG-Vertrages, insbesondere seines Artikels 177,auf Grund der Satzung des Gerichtshofes der EWG, insbesondere ihrer Artikel 20 und 37,auf Grund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes,nach Anhörung des Berichts des Berichterstatters,nach Anhörung des Generalanwalts, der sich im gleichen Sinne geäußert hat,hat DER GERICHTSHOF unter Mitwirkung des Präsidenten A. M. Donner, der Kammerpräsidenten Ch. L. Hammes und A. Trabucchi, der Richter L. Delvaux und R. Lecourt (Berichterstatter), Generalarmalt: M. Lagrange, Kanzler: A. Van Houtte, beschlossen: 1.Der Beitritt der Firma Edison als Streithelferin wird für unzulässig erklärt.2.Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.