EuGH — 18/65 R
Aufgrund der Prozeßakten,nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien,aufgrund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und der Satzung des Gerichtshofes dieser Gemeinschaft,aufgrund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes, insbesondere ihres Artikels 83,hat DER PRÄSIDENT DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTSHOFES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN im Verfahren wegen einstweiliger Anordnung, angesichts der Dringlichkeit des Falles, folgende VERFÜGUNG erlassen: 1.Der Vollzug der vom 11. März 1965 datierenden und am 24. März 1965 in den Gebäuden der EAG in Brüssel durch Aushang bekanntgegebenen Stellenausschreibung Nr. V/IS/40/65 betreffend „die freie Stelle eines Hauptverwaltungsrats der Laufbahn A 5 / A 4 bei der Forschungsanstalt Ispra (Dienststelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen)“ wird bis zum 15. Juni 1965 ausgesetzt.2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.