EuGH, Erste Kammer — 34/65
Aufgrund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes,auf den Bericht des Berichterstatters,nach Anhörung des Generalanwalts,hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) beschlossen: Der Antrag des Klägers wird abgelehnt.
Aufgrund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes,auf den Bericht des Berichterstatters,nach Anhörung des Generalanwalts,hat DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) beschlossen: Der Antrag des Klägers wird abgelehnt.
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