EuGH — 30/67
Aufgrund der Prozeßakten,nach Anhörung des Berichtes des Berichterstatters,nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts,aufgrund der Artikel 173 und 189 des Vertrages zur Gründung der EWG,aufgrund des Protokolls über die Satzung, des Gerichtshofes der EWG,aufgrund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften,hat DER GERICHTSHOF unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.