EuGH — 31/68
Aufgrund des Stands des Verfahrens,nach Anhörung des Berichtes des Berichterstatters,nach Anhörung des Schlußanträge des Generalanwalts,aufgrund der Verfahrensordnung des Gerichtshofeshat DER GERICHTSHOF beschlossen : In vorliegender Rechtssache wird die Entscheidung ausgesetzt, bis der Gerichtshof die Mitteilung erhält, daß über die Berufung entschieden ist.