EuGH — 56/69
Aufgrund der Prozeßakten,nach Anhörung des Berichtes des Berichterstatters,nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien,nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts,aufgrund des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere seiner Artikel 85 und 173,aufgrund der Verordnung Nr. 17/62 des Rates vom 6. Februar 1962,aufgrund der Verordnung Nr. 99/63 der Kommission vom 25. Juli 1963,aufgrund des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften,aufgrund der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaftenhat DER GERICHTSHOF unter Abweisung aller weitergehenden oder gegenteiligen Anträge für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Klägerin wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.