EuGH, Erste Kammer — 133/73
erläßt DER GERICHTSHOF (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. M. Donner, der Richter J. Mertens de Wilmars und C. Ó Dálaigh (Berichterstatter), Generalanwalt: G. Reischl Kanzler: A. Van Houtte folgenden BESCHLUSS 1.Die Entscheidung über die von der Beklagten erhobene prozeßhindernde Einrede bleibt dem Endurteil vorbehalten.2.Die Kostenentscheidung wird im Endurteil getroffen.