EuGH — 160/73 R
Aufgrund der Artikel 39 und 66 des Vertrages zur Gründung der EGKS,aufgrund des Artikels 33 der Satzung des Gerichtshofes der EGKS,aufgrund der Artikel 83 und 84 der Verfahrensordnung,nach Anhörung der Parteien und der Streithelferinhat der Präsident beschlossen: 1.Die in den Verfahren 160/73 R und 161/73 R gestellten Anträge auf vorläufige Dringlichkeitsmaßnahmen werden abgelehnt.2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.