EuGH — 11/74
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF auf die ihm vom Conseil d'État der Französischen Republik gemäß dessen Entscheidung vom 20. Februar 1974 vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die vorgelegte Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1210/70 des Rates in Frage stellen könnte.