EuGH — C-19/74
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1973 (IV/795) wird aufgehoben.2.Die Kommission wird verurteilt, die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1973 (IV/795) wird aufgehoben.2.Die Kommission wird verurteilt, die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.