EuGH, zweite kammer — 61/74
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
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