EuGH — C-95/74
57/59 Nach Artikel 69 § 2 der Verfahrensordnung ist die unterliegende Partei zur Tragung der Kosten zu verurteilen. Da die Klägerinnen mit ihren Klagen unterlegen sind, haben sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klagen werden abgewiesen.2.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.