EuGH — 20/74 R
Aus diesen Gründen wird einstweilen ANGEORDNET 1.Der Vollzug des Artikels 3 der Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1973 (IV/795 — ABl. der EG vom 23. Januar 1974) wird bis zum 15. Juli ausgesetzt.2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.