EuGH — 40/75
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Klägerin wird verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Klägerin wird verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.