EuGH — 91/76 R
Aus diesen Gründen ergeht im Verfahren wegen einstweiliger Anordnung folgender Beschluß: 1.Der Antrag wird abgelehnt.2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
Aus diesen Gründen ergeht im Verfahren wegen einstweiliger Anordnung folgender Beschluß: 1.Der Antrag wird abgelehnt.2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
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