EuGH — 27/77
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF auf die ihm vom Tribunal administratif Paris mit Urteil vom 9. Februar 1977 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Die Prüfung der vom Tribunal administratif Paris vorgelegten Fragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung Nr. 2042/73 beeinträchtigen könnte.