EuGH — 90/77
DER GERICHTSHOF hat beschlossen: Die am 7. November 1977 eingereichte Erwiderung wird dem Rat der Europäischen Gemeinschaften vom Kanzler nicht zugestellt.
DER GERICHTSHOF hat beschlossen: Die am 7. November 1977 eingereichte Erwiderung wird dem Rat der Europäischen Gemeinschaften vom Kanzler nicht zugestellt.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.