EuGH, zweite kammer — 164/78
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Jede der Parteien trägt ihre eigenen Kosten.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1.Die Klage wird abgewiesen.2.Jede der Parteien trägt ihre eigenen Kosten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.