EuGH — 166/78 R
Aus diesen Gründen beschließt der nach Artikel 85 Absatz 2 der Verfahrensordnung die Aufgaben des Präsidenten des Gerichtshofes wahrnehmende Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung: 1.Der Antrag wird zurückgewiesen.2.Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.